Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzern.
Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen
- ist der Vorsitzende allein berechtigt;
- sind die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam berechtigt;
- ist ein Beisitzer jeweils mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister gemeinsam berechtigt.