Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsleiter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Abgabe einer Willenserklärung, die gerichtet ist auf den Abschluss, die Änderung, die Aufhebung oder die Kündigung eines Vertrages oder den Rücktritt von einem Vertrag kraft dessen der Verein in Höhe von 500.00 EUR im Einzelfalle oder jährlich verpflichtet werden soll oder worden ist, erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Auslagenersatz ist der Schatzmeister von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.