Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und den gewählten Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden, den geschäftsführenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.