Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, einem weiteren Mitglied sowie dem Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität kraft Amtes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden des Vorstands allein; im übrigen wird die Gesellschaft jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.