Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 300 Euro für den Einzelfall verpflichten, von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind.