Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandssprechern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Neuinvestitionen von über 2.500,00 EUR ist ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.