| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Zur gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind der erste und der stellvertretende Vorsitzende des Vereins jeweils einzeln berechtigt. |