Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner beiden Stellvertreter und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gemeinsam.