Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern, dem Kassenführer, dem Schriftführer und drei Beisitzern. Er führt die Geschäfte des Vereins.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder einer seiner beiden Stellvertreter, gemeinschaftlich.