Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie dem Kantor der St.-Laurentius-Kantorei.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils vertreten durch den Vorsitzenden (bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister) und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.