Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende (im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter) vertritt gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Vorstandes den Verein gerichtlich und außergerichtlich.