| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Beide Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. |