Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den - bis zu - vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Pressesprecher und den - bis zu - drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende.