Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Geschäfte, die im Einzelfall den Betrag von DM 20.000,- übersteigen, sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied schriftlich zustimmen bzw. mit unterschrieben haben.