Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam oder durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.