| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und Schatzmeister, dem zweiten Stellvertreter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |