Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für das Eingehen von Verbindlichkeiten über DM 250,- (zweihundertfünfzig) im Quartal sowie für den Abschluss von Dienstverträgen braucht der Vorstand die Zustimmung der Mehrheit aller ordentlichen Mitglieder.