Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Rechtsberater.
Der erste Vorsitzende allein bzw. der zweite Vorsitzende gemeinsam mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten gerichtlich oder außergerichtlich den Verein.