Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.023,- Euro bedürfen eines Beschlusses des Verbandsvorstandes.