| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Über die Aufnahme von Darlehen ab 2.500,00 DM beschließt die Mitgliederversammlung, über Darlehen unter 2.500,00 DM entscheidet der Vorstand selbständig. |