Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Der Verein kann auch durch zwei sonstige Vorstandsmitglieder vertreten werden, sofern einer von ihnen der Schatzmeister ist.