Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Diese Vertretungsmacht ist allerdings beschränkt auf Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 2.000,00 DM. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,00 DM sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.