Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über die Vergabe von Mitteln bis 1.000,00 Euro wird mit einfacher Mehrheit des Vorstandes entschieden. Über die Vergabe von Mitteln über 1.000,00 Euro bis zum Betrag von 2.000,00 Euro wird mit einfacher Mehrheit des Beirates entschieden. Über die Vergabe von Mitteln über 2.000,00 Euro entscheidet die Mitgliederversammlung.