Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den ersten stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Die weiteren stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführer und der Kassierer vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich nur gemeinsam.