Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedoch können über Geldmittel im Wert von über 500,-- € nur beide Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.