| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal drei Mitgliedern, darunter der Vorstandsvorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils zu zweit. |