Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Personen, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist berechtigt, den Verein in allen Belangen allein zu vertreten und Unterschriften zu leisten.