Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und drei bis sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder je sieben Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.500.00 Euro die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.