Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Schatzmeister ist gegenüber Banken und anderen Finanzinstituten alleinvertretungsberechtigt.