Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Präsident, zwei Vize-Präsidenten, der Schatzmeister und der Leiter der Fußballjugendabteilung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.