Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sowie zur rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Vereins genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.