Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern, deren Zahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Der Verein wird nach außen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.