| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) und dem zweiten Vorsitzenden (zugleich Kassenwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Mitglieder des Vorstandes gemeinsam. |