Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart. Das Gremium kann um zwei weitere Personen ergänzt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Sie werden durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.