Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern und zwar dem Vorsitzenden (Präsident), einem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden (President elect), einem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden (past President), dem Rechnungsführer (Schatzmeister) und dem Schriftführer (Sekretär).
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen gemeinsam.