Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern, dem Geschäftsführer, dem Kassenwart und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern ohne definierte Funktionen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Einer von ihnen muss der Vorsitzende, ein Stellvertreter oder der Geschäftsführer sein.