Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten, jeder für sich, gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.