| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands, den Stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär und den Kassenwart.
Der Vorsitzende des Vorstands ist allein unterschriftsberechtigt.
Der Stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär und der Kassenwart benötigen für alle Rechtsgeschäfte zwei gemeinsame Unterschriften. |