Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorstandsvorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und ggf. ein geschäftsführender Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstansvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein einzeln und allein.