Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Gartenfachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden allein oder den Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.