Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei bis fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
In Finanzangelegenheiten wird der Verein vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch seinen Stellvertreter zusammen mit dem Schatzmeister.