Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem Stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Kassenprüfer und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.