Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schatzmeister, den Schriftführer oder dessen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem der Vorsitzenden.