Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden des Vereins und /oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein vertretungs- und zeichnungsberechtigt.