Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern mit folgenden Funktionen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender und Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Finanziell verpflichtende Erklärungen sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.