Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer (evtl. Geschäftsführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.