Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand.
Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.