Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich dem Vorsitzenden und dem/den Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu vorliegt.