Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern; dem Vorstand gehören an: der Vorsitzende, zwei Stellvertreter des Vorsitzenden und ggf. weitere in der Mitgliederversammlung geheim gewählte Mitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.