Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister (erster stellvertretender Vorsitzender) und dem Schriftführer (zweiter stellvertretender Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften berechtigt, wenn diese den Verein nicht mit mehr als 1.250 EUR belasten.